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   BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23   

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https://dejure.org/2024,1178
BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23 (https://dejure.org/2024,1178)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2024 - 5 StR 506/23 (https://dejure.org/2024,1178)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 5 StR 506/23 (https://dejure.org/2024,1178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 265 Abs. 1 StPO, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG, § 27 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73 StGB, § 73d Abs. 2 StGB, §§ 73 bis 73d StGB, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zu einer einheitlichen Haupttat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Die in den Fällen III.3 bis 7 und IV.8 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen sowie der Gesamtstrafenausspruch können keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Werden Marihuanapflanzen zum Zweck des späteren gewinnbringenden Absatzes der geernteten Pflanzen aufgezogen, geht der Anbau als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, NStZ 2019, 414; vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, NStZ 2019, 82, jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Werden Marihuanapflanzen zum Zweck des späteren gewinnbringenden Absatzes der geernteten Pflanzen aufgezogen, geht der Anbau als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, NStZ 2019, 414; vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, NStZ 2019, 82, jeweils mwN).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Die in den Fällen III.3 bis 7 und IV.8 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen sowie der Gesamtstrafenausspruch können keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20

    Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsmacht: mittäterschaftliche

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Allein die mittäterschaftliche Tatbeteiligung des Angeklagten belegt dagegen für sich betrachtet noch keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, StV 2022, 12 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 53/21

    Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Eine Umschreibung in allgemeiner Form, etwa als "durchschnittliche Qualität", reicht nicht aus (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46 f.).
  • BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22

    Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Denn das Landgericht hat die Strafe dem nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG entnommen, ohne zuvor erkennbar geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 27 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22 jeweils mwN).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Eine Umschreibung in allgemeiner Form, etwa als "durchschnittliche Qualität", reicht nicht aus (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46 f.).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142 mwN).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 18/22

    Strafrahmenwahl (besonderer Strafrahmen für minder schwere Fälle: Gesamtabwägung

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Denn das Landgericht hat die Strafe dem nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG entnommen, ohne zuvor erkennbar geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 27 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22 jeweils mwN).
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